Die Schülerfirma „Werni`s GmbH“ ist ein pädagogisches Projekt der Werner-von-Siemens-Schule.
Es ist Anliegen des Projekts, dass die Schüler ihr im Fachunterricht erworbenes Wissen praktisch und in realistischen und wirtschaftlichen Zusammenhängen gebrauchen. Schlüsselqualifikationen für die erfolgreiche Bewältigung des Überganges von der Schule in den Beruf wie Eigeninitiative, Verantwortung und Teamfähigkeit sollen erworben und angewendet werden.
Die Schülerfirma soll die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung an der Schule bieten.
Die ursprüngliche Geschäftsidee der Schülerfirma war die Imbissversorgung.


Die Schülerfirma “Werni`s GmbH„ bietet zurzeit folgende Leistungen an:

  • tägliche Pausenversorgung für Schüler und Lehrer
  • Catering mit selbstgekochten bzw. selbstgebackenen Speisen für Schülerehrungen, Gäste, Schulveranstaltungen sowie kleinere Anlässe
  • Reinigung der Schulwäsche ( Geschirr- und Handtücher)
  • Reinigung der Wäsche der Stadtschule und des Hortes
  • Reinigung der Sportwäsche und der Schürzen aus dem WAT-Unterricht

Die Mitglieder der Schüler-GmbH können nur Schüler der Werner-von-Siemens-Schule sein; die Schüler benötigen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten.
Bewerbungen sind an die Geschäftsleitung zu richten, die über die Aufnahme in die Firma entscheidet.


Die Schülerfirma hat eine gewählte Geschäftsleitung. Diese besteht aus sieben Mitgliedern:

  • dem/der Geschäftsführer/in und dem Stellvertreter
  • den gewählten Abteilungsleitern für Wäsche, Buchhaltung, Kassierung und Küche
  • und einer Lehrerin in beratender Funktion.


Der Geschäftsführer leitet das Unternehmen und vertritt dieses in der Öffentlichkeit.
Die Geschäftsleitung organisiert und leitet die Gesellschaft. Sie entscheidet über die Auftragsannahme und Durchführung der Leistungen, über finanzielle und personelle Angelegenheiten.

Im laufenden Schuljahr wird eine Gesellschafterversammlung durchgeführt. Ein Mitglied kann im Falle eines starken Leistungsabfalls in einzelnen Fächern oder anderer Probleme zeitweise beurlaubt werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben ordentlich und pünktlich zu erfüllen. Mitglieder können wegen grober Verletzungen der von ihnen übernommenen Pflichten oder bei fortgesetzter Nachlässigkeit aus der Schülerfirma ausgeschlossen werden.

Die von der Schülerfirma genutzten Räumlichkeiten müssen in einem sauberen und ordentlichen Zustand gehalten werden. Gleiches gilt für die firmen- bzw. schuleigenen technischen Geräte, Gegenstände und Materialien. Für mutwillige Beschädigungen werden die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte haftbar gemacht.
Unterstützt werden wir von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (Kobra.net).