Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes
Liebe Eltern,
im folgenden Elternbrief geben wir dazu weitere Informationen.
Die folgende Anlage ist durch eine Ärztin oder einen Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt entsprechend auszufüllen und zu bestätigen
Bescheinigung für den Nachweis der Masernschutzimpfung für den Besuch der Schule
Gerne können Ihre Kinder auch den Impfausweis mit dem Nachweis der Impfung im Sekretariat der Schule vorlegen.