Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes

Liebe Eltern,

im folgenden Elternbrief geben wir dazu weitere Informationen.

Elternbrief vom 26.10.2020

Die folgende Anlage ist durch eine Ärztin oder einen Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt entsprechend auszufüllen und zu bestätigen

Bescheinigung für den Nachweis der Masernschutzimpfung für den Besuch der Schule

Gerne können Ihre Kinder auch den Impfausweis mit dem Nachweis der Impfung im Sekretariat der Schule vorlegen.