Unterricht ,Testnachweise und Förderunterricht ab 10.05.2021
In der nächsten Woche findet der Wechselunterricht aufgrund der Feiertage nur vom 10.05. bis 12.05. statt.
Die Verteilung der Gruppen ist wie folgt:
MONTAG: Gruppe 1 +Testnachweis
DIENSTAG: Gruppe 2 + Testnachweis
MITTWOCH: Gruppe 1 + Testnachweis
Gleichzeitig werden alle Schülerinnen und Schüler, die am Wechselunterricht teilnehmen, neue Testkits erhalten.
Ab 10.05.2021 beginnt auch wieder der Förderunterricht in den Fächern D und MA für die Jahrgangsstufen 7 bis 9. Entsprechende Informationen erhalten die Schüler und Eltern über die Klassen- und Fachlehrer.
Dritter Landespreis für unsere Schülerzeitung
Beim Schülerzeitungswettbewerb 2020/ 2021 konnte unsere Schülerzeitung "Werners beste Seiten" einen dritten Landespreis in der Kategorie der Oberschulen gewinnen. Der Preis ist mit einer Prämie von 150 € verbunden. Eingereicht hatte die AG Schülerzeitung eine Ausgabe, in der das Schwerpunktthema "Respekt" war. Gelobt wurde von der Jury die Themenauswahl und der Umfang der eingereichten Zeitung. Reserven werden in den Bereichen Recherche und Layout gesehen. Wir gratulieren den AG Mitgliedern unter der Leitung von Frau Winter ganz herzlich!
Wechselunterricht und Testpflicht ab 03. Mai 2021
Ab 03. Mai 2021 ist für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) der Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Wechsel zwischen Präsenz-und Distanzunterricht geplant. Die Klassen und Kurse werden wieder in zwei Gruppen geteilt, die an verschiedenen Wochentagen Präsenzunterricht in der Schule haben.
Wir starten am kommenden Montag mit der Gruppe 2, am Dienstag folgt die Gruppe 1 usw. Die Gruppeneinteilungen sind im internen Bereich der Homepage nachlesbar.
Neben der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht seit 19.04.2021 eine Testpflicht beim Besuch der Schule. SuS sowie das Schulpersonal müssen an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein tagesaktuelles negatives Testergebnis auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Die erste Kontrolle dieser negativen Testergebnisse erfolgt am Montag bzw. Dienstag. Weitere Nachweistermine ergeben sich entsprechend der Teilnahme der SuS am Wechselunterricht. Bei der Nichtvorlage der bestätigten Testergebnisse (Vgl. Anlage 1) kann in Ausnahmefällen die Selbsttestung in der Schule stattfinden. Dazu müssen die Eltern aber dieser Selbsttestung zustimmen. (Vgl. Anlage 2) Erfolgt diese Zustimmung nicht und liegt das bestätigte Testergebnis nicht vor, dann darf der entsprechende Schüler bzw. die entsprechende Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen. Um die Testung vor dem Schulbesuch zu ermöglichen, bieten wir für die Eltern der SuS der Jahrgangstufen 7 bis 9 Termine für die Entgegennahme von zunächst fünf Testkits an:
- 28.04. bis 30.04. 2021 jeweils von 9 bis 13 Uhr über das Sekretariat der Schule
(Wenn Sie vor der Schule stehen, bitte unter 03306 751 351 Frau Wilke anrufen, so dass sie die Tests durch das Fenster übergeben kann.) - 28.04. und 29.04.2021 von 16 bis 18 Uhr über den Hofeingang des Schulneubaus
- SuS der Gruppe 1 können die Testkits auch noch am Montag, 03.05.2021 bis 13 Uhr abholen.
Alternativ können auch die Schülerinnen und Schüler an den genannten Terminen die Tests in der Schule abholen; dafür benötigen sie aber die Einverständniserklärung der Eltern zur Entgegennahme der Tests (Vgl. Anlage 3)
Bescheinigung nach § 17a Eindämmungsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen und in der Schule Tätige - bitte doppelseitigen Ausdruck einstellen
Einverständniserklärung zur Durchführung don SARS-CoV2-Selbsttest in der Schule
Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests durch die Schule
Testnachweis ab 03.05.2021
Mit dem Beginn des Wechselunterrichts am Montag werden entsprechend der Teststrategie des Landes die tagesaktuellen, negativen Testbescheinigungen auf den Coronavirus (Bestätigung durch die Eltern!) vor dem Betreten der Unterrichtsräume kontrolliert. Die Kontrolle findet ab 07:20 Uhr an folgenden Eingängen statt:
Hofeingang Altbau für die Klassen 7 und 8
Hofeingang Neubau für die Klassen 9 und 10
Am 03.05.2021 werden erstmals die Gruppen 2 und am 04.05.2021 die Gruppen 1 kontrolliert.
Ab Montag besteht auch wieder die Möglichkeit, am Mittagessen teilzunehmen. Die Versorgung erfolgt weiterhin über das Löwenmenü ( Bestellungen sind unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Telefonnummer 033094 50996 möglich)
Am 05.05.2021 endet der Unterricht für alle Klassen (Gruppe 2) aufgrund einer Fortbildung der Lehrkräfte bereits nach der 4. Unterrichtsstunde.
Testpflicht ab 19.04.2021
Entsprechend des §17a der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg dürfen ab 19.04.2021 das Schulgebäude und das Schulgelände nur betreten werden, wenn die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und das sonstige Personal zweimal in der Woche eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen. Zunächst erhalten nur die Schüler der 10. Jahrgangsstufe am Donnerstag für die nächsten zwei Wochen 4 Tests für zu Hause ausgehändigt. Gleichzeitig bekommen sie eine Bescheinigung, auf der die Erziehungsberechtigten dann jeweils die negativen Testergebnisse ihrer Kinder per Unterschrift und Datum nachweisen müssen. Die erste Kontrolle dieser negativen Testergebnisse erfolgt am Tag der EN-Prüfung am 20.04.2021. Weitere Nachweistermine folgen dann entsprechend der Teilnahme der Schüler am Wechselunterricht (Gruppe 1 am 22.04.2021 und Gruppe 2 am 23.04.2021) Bei Nichtvorlage der bestätigten Testergebnisse kann in Ausnahmefällen die Selbsttestung unter Aufsicht in der Schule stattfinden. Dazu müssen die Eltern aber dieser Selbsttestung in der Schule zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht und liegt das bestätigte Testergebnis nicht vor, dann darf der entsprechende Schüler bzw. die entsprechende Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen.
Die Testpflicht und die Vorlage eines tagesaktuellen Antigen-Schnelltestes mit negativem Testergebnis gilt ab 19.04.2021 auch für Besucher unserer Schule.
Bescheinigung nach § 17a Eindämmungsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen und in der Schule Tätige - bitte doppelseitigen Ausdruck einstellen
Einverständniserklärung zur Durchführung don SARS-CoV2-Selbsttest in der Schule
Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests durch die Schule