Berufsbildungsreife / Erweiterte Berufsbildungsreife / Erweiterter Hauptschulabschluss (EBR)
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 wird der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife erworben.
- keine Note 6
- höchstens zwei Noten 5
- dabei sind beide Noten 5 mit je einer Note 3 in anderen Fächern auszugleichen
- alle anderen Fächer mindestens Note 4
Hinweis 1:
Von den Fächern De und Ma darf höchstens eines mit 5 bewertet worden sein.
Hinweis 2:
Ein Fach aus der Fächergruppe 1 muss mit einem Fach aus Fächergruppe 1 ausgeglichen werden.
Hinweis 3:
Noten aus B-Kursen werden in das A-Niveau umgerechnet (Noten in B-Niveau entsprechen einer um eine Stufe besseren Note im A-Niveau).
Hinweis 4:
Fächergruppe 1: De, Ma, 1. Fremdsprache, Wahlpflicht 1
Fächergruppe 2: alle übrigen Fächer
Fachoberschulreife / Realschulabschluss (FOR)
- keine Note 6
- mindestens 2 Kurse im B-Niveau mit mindestens der Note 4
- in den A-Kursen mindestens die Note 3
- in zwei weiteren Fächern mindestens die Note 3
- In den nicht fachspezifisch differenzierten Fächern muss der Durchschnitt der Leistung mindestens 4,0 betragen. Dabei darf keine Note 6 und höchstens zweimal die Note 5 auftreten.
Es darf höchstens eine Note 4 im A-Kurs oder eine Note 5 im B-Kurs ausgeglichen werden durch eine Note 2 im A-Kurs oder Note 3 im B-Kurs oder Note 3 in Wl.