Ab 03. Mai 2021 ist für alle Schülerinnen und Schüler (SuS) der Jahrgangsstufen 7 bis 10 der Wechsel zwischen Präsenz-und Distanzunterricht geplant. Die Klassen und Kurse werden wieder in zwei Gruppen geteilt, die an verschiedenen Wochentagen Präsenzunterricht in der Schule haben.
Wir starten am kommenden Montag mit der Gruppe 2, am Dienstag folgt die Gruppe 1 usw. Die Gruppeneinteilungen sind im internen Bereich der Homepage nachlesbar.
Neben der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht seit 19.04.2021 eine Testpflicht beim Besuch der Schule. SuS sowie das Schulpersonal müssen an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein tagesaktuelles negatives Testergebnis auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Die erste Kontrolle dieser negativen Testergebnisse erfolgt am Montag bzw. Dienstag. Weitere Nachweistermine ergeben sich entsprechend der Teilnahme der SuS am Wechselunterricht. Bei der Nichtvorlage der bestätigten Testergebnisse (Vgl. Anlage 1) kann in Ausnahmefällen die Selbsttestung in der Schule stattfinden. Dazu müssen die Eltern aber dieser Selbsttestung zustimmen. (Vgl. Anlage 2) Erfolgt diese Zustimmung nicht und liegt das bestätigte Testergebnis nicht vor, dann darf der entsprechende Schüler bzw. die entsprechende Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen. Um die Testung vor dem Schulbesuch zu ermöglichen, bieten wir für die Eltern der SuS der Jahrgangstufen 7 bis 9 Termine für die Entgegennahme von zunächst fünf Testkits an:

  • 28.04. bis 30.04. 2021 jeweils von 9 bis 13 Uhr über das Sekretariat der Schule
    (Wenn Sie vor der Schule stehen, bitte unter 03306 751 351 Frau Wilke anrufen, so dass sie die Tests durch das Fenster übergeben kann.)
  • 28.04. und 29.04.2021 von 16 bis 18 Uhr über den Hofeingang des Schulneubaus
  • SuS der Gruppe 1 können die Testkits auch noch am Montag, 03.05.2021 bis 13 Uhr abholen.


Alternativ können auch die Schülerinnen und Schüler an den genannten Terminen die Tests in der Schule abholen; dafür benötigen sie aber die Einverständniserklärung der Eltern zur Entgegennahme der Tests (Vgl. Anlage 3)

Bescheinigung nach § 17a Eindämmungsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen und in der Schule Tätige - bitte doppelseitigen Ausdruck einstellen

Einverständniserklärung zur Durchführung don SARS-CoV2-Selbsttest in der Schule

Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttests durch die Schule